Festordnung

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
  2. Den Anweisungen der Festleitung, der Zugführer, des Sicherheitspersonals, der Feuerwehr und der Polizei ist stets Folge zu leisten.
  3. Während des Festgottesdienstes und des Festumzugs wird um angemessenes, sowie diszipliniertes Verhalten gebeten.
  4. Der Daferl-Klau ist keine Tradition unserer Jubelvereine. Wir bitten darum, den festlichen Rahmen unseres Gründungsfestes zu wahren und die Daferl bei den Besitzern zu lassen.
  5. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Festbestimmungen behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder Vereine vom Fest zu verweisen.
  6. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst und die Festleitung sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Jugendschutzgesetztes Ausweiskontrollen durchzuführen.
  7. Für Unfälle jeglicher Art, Schäden oder Diebstähle wird vom Veranstalter – auch Privatpersonen gegenüber – keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und sein Vereinseigentum selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  8. Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen Plätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstählen an den geparkten Fahrzeugen. Parkverbote sind einzuhalten.
  9. Flucht und Rettungswege sind stets freizuhalten.
  10. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art hält sich der Veranstalter weitere Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken oder Biertischen, sowie Bierkrügen wird der entstandene Schaden vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
  11. Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  12. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht gemäß Art. 38 BayDSG Bildaufnahmen herzustellen, sowie diese selbst oder durch Dritte zu Privatzwecken oder digitale Veröffentlichung zu nutzen.

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